Die FEST kämpft seit Jahren dafür die Studienbedingungen zu verbessern. Wir werden dafür auch weiterhin kämpfen und es als Forderung führen. Wir wollen aber auch eine Zwischenbilanz ziehen und euch aufzeigen, was wir für euch in der Prüfungsordnung erreichen konnten:
COVID
Wir haben uns erfolgreich eingesetzt, dass die Personengruppen die Aufgrund von COVID von der Anwesenheit befreit sind, erweitert werden.
Wir haben erfolgreich durchgesetzt, dass bei Änderung der Prüfungsmodalitäten, auch aufgrund von COVID, euch diese fristgerecht bekannt gegeben werden müssen.
Wir konnten erwirken, dass Abgaben/Leistungsnachweise aufgrund von COVID auch länger als bis zum Ende des Folgesemester erbracht werden können.
Psychische Gesundheit
Der Paragraph zur abweichenden Prüfungsmethode wurden überarbeitet und schließt nun explizit psychische Probleme ein.
Anwesenheit darf nicht benotet werden
Es war eines euer häufig genannten Anliegen, dass die reine Anwesenheit beurteilt wurde. Wir sind wir ihr der Ansicht, dass die reine Anwesenheit keinen Leistungsnachweis darstellt! Wir konnten für euch erreichen, dass dies auch so in der Prüfungsordnung niedergeschrieben wurde!
Rechtlicher Rahmen für Remote-Lehre
Einigen Studierenden ist aufgefallen, dass die Regelungen für Film- und Tonaufnahmen nicht für die Fernlehre geeignet waren. Die FH war zu träge und die Studierendenvertreter:innen der FEST haben im Zuge der Satzungsüberarbeitung den Rahmen abgesteckt. Wir konnten erreichen, dass Prüfungen keinesfalls aufgezeichnet/gespeichert werden dürfen. Damit konnten wir für euch vielen Proctoring-Methoden den Riegel vorschieben!
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